Keine ORF-Gebühren mehr ohne tatsächlichen Empfang
Seit ich denken kann war es immer so, dass sobald man in seinem Haushalt ein "empfangsfähiges Gerät"
stehen hatte auch entsprechende Rundfunkgebühren an die GIS (das Inkasso-Unternehmen des ORF) zu entrichten waren. Durch die Einführung von TVB-T, der Verschlüsselung der ORF-Programme über Satellit und einem entsprechenden Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs soll jetzt aber alles anders werden.
Zum Hintergrund: Seit Herbst 2006 wird in Österreich schrittweise das terrestrische Fernsehen von analogen auf digitalen Empfang umgestellt. Somit ist es also inzwischen kaum mehr wo möglich, mit seinem "alten", analogen Fernseher die ORF-Programme zu empfangen. Stattdessen müsste man sich eine DVB-T Set-Top-Box kaufen oder überhaupt gleich einen neuen Fernseher, der bereits mit einem DVB-T Empfangsmodul ausgerüstet ist. Im Zuge der DVB-T Umstellung wurden auch die ORF-Programme die über Astra ausgestrahlt werden mit BetaCrypt verschlüsselt und somit bleiben auch hier, ohne eine entsprechende SmartCard, die Bildschirme schwarz.
Man steht also vor der Wahl entweder in ein neues Gerät zum terrestrischen Empfang zu investieren, oder sich eine SmartCard von der GIS zu besorgen, um den Empfang über Satellit zu gewährleisten. Nun, man mag über die Programmqualität des ORF denken was man will, aber es gibt scheinbar einige Mitbürger die lieber auf diese Investitionen verzichteten. Und obwohl sie nun effektiv der Möglichkeit beraubt waren sich den Genüssen der ORF-Programm hinzugeben, waren sie trotzdem gezwungen weiterhin die Gebühren an die GIS zu entrichten. Denn sie hatten ja nach wie vor ein "empfangsfähiges Gerät" in ihren Wohnzimmern stehen, auch wenn es garkeine ORF-Programme mehr darstellen konnte. So absurd das klingen mag, aber so war die Gesetzeslage.
Ein Salzburger wollte das aber nicht so einfach hinnehmen und hatte deswegen geklagt ... und jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Durch diese höchstgerichtliche Entscheidung steht jetzt fest, dass nur mehr Gebühren an die GIS zu entrichten sind, wenn der Empfang auch wirklich durch entsprechende Geräte ermöglicht wird.
Zitat von der News-Seite der GIS:
Für die GIS bedeutet das Erkenntnis des VwGH, dass Rundfunkteilnehmer, die eine Abmeldung ihres Fernsehgeräts aufgrund des Nicht-Empfangs der ORF-Programme vornehmen wollen, diese nur hinsichtlich des Programmentgelts durchführen können.
Eine gänzliche Abmeldung von den Rundfunkgebühren ist nicht möglich, solange der Rundfunkteilnehmer noch über ein betriebsbereites Fernsehempfangsgerät verfügt. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf das so genannte Programmentgelt, jenen Bestandteil der Rundfunkgebühren, den der ORF für seine Fernsehprogramme erhält. Alle anteiligen sonstigen Abgaben (Radio- und Fernsehgebühr, Kulturförderungsbeitrag und Landesabgabe) sind weiterhin zu entrichten, ebenso die Gebühr für den Empfang von Radioprogrammen.
Und auch wenn sich die Gebührenbefreiung "ausschließlich auf das so genannte Programmentgelt" bezieht, so sind das (Stand Dez. 2008) doch immerhin noch € 15,10 zzgl. MwSt. pro Monat die man sich durch eine Abmeldung sparen kann! Natürlich nur sofern man die ORF-Programme wirklich nicht empfangen kann und sich die Rechtslage nicht wieder ändert. Lassen wir uns überraschen ...